Mehr Rechte für Sexarbeiterinnen
Steirische Unterstützungseinrichtungen: Rechtliche Gleichbehandlung, mehr Anerkennung für Sexarbeit.
Sie zahlen zwar Steuern, haben aber keine Möglichkeit, in die Sozialversicherung einzuzahlen und damit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Pensionsgeld – weil Prostitution hierzulande nach wie vor unter Sittenwidrigkeit fällt. Die Sexarbeit von zurzeit rund 270 „Professionellen“ in Graz ist somit wie überall in Österreich weder als Gewerbe, noch als Erwerbsarbeit anerkannt.
Steirische Unterstützungsorganisationen wie SXA oder die Aidshilfe fordern anlässlich des Internationalen Hurentags am 2. Juni deshalb wiederholt eine Gleichstellung von Sexarbeiterinnen mit anderen Erwerbstätigen. Birgit Mayerhofer von der Beratungsstelle SXA, die mit Streetworkern Prostituierte direkt in Bordellen und Läufhäusern aufsucht: „Die Frauen haben meist wenig bis keine Ahnung, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Erschwerend, dass in Graz mehr als 80 Prozent der Sexarbeiterinnen aus dem Ausland kommen, Sprachprobleme haben, mit Diskriminierung und Rassismus kämpfen.“ Frauenstadträtin Elke Edlinger sieht zudem dringenden Handlungsbedarf in Sachen Frauenhandel: „Gehen zur Prostitution gezwungene Frauen zur Polizei, droht ihnen die Abschiebung, weil Frauenhandel bei uns kein Asylgrund ist.“
Andere Länder, andere Sitten: In Schweden etwa ist das Anbieten sexueller Dienste legal, die Inanspruchnahme jedoch illegal.
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Sie erreichen die Autorin unter: Mag. Johanna Vucak |
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