Das Wetter entscheidet über Reifen
Die Winterreifenpflicht hat einen wahren Umsteck-Boom ausgelöst. Dabei braucht man das gar nicht immer.

(Foto: BilderBox)
Verdammt, vergessen! Heute ist der 1. November, noch dazu ein Samstag. Ich habe noch keine Winterreifen, werde ich jetzt von Polizeistreifen gejagt? Zwar rückt der Winter unaufhaltsam näher, aber auch die Winterreifenpflicht bedeutet noch lange nicht, dass jetzt jeder mit „Winterpatschen“ auf dem Auto herumfahren muss. Wann Winterreifen notwendig sind, bestimmt immer noch das Wetter. Strafen für Sommerreifenfahrer gibt es im Strafenkatalog noch keine, aber wer ohne Winterreifen auf Schnee, Matsch oder Eis einen Unfall baut, schaut bei der Versicherung schlecht aus. „Wenn man bei winterlichen Bedingungen gar nicht mit dem Auto fährt, braucht man auch keine Winterreifen zu montieren“, sagt ARBÖ-Rechtsexperte Ralf Hasler, der sich vor Anfragen zurzeit kaum retten kann. Auf jeden Fall herrscht Verwirrung. Nicht nur bei diesem aktuellen Thema, der Strafenkatalog für Verkehrsdelikte hat ohnehin genug an Kuriositäten zu bieten, wie der ÖAMTC in einer Liste aufgeführt hat.
- Jeder abgestrafte Autofahrer wundert sich, dass er dafür, dass er einen Fußgänger behindert hat, der sich dem Schutzweg näherte, bis zu 60 Euro aufgebrummt bekommt.
- Wer hupt, wo er nicht soll, oder wer nicht hupt, wo er sollte, kann bis zu 21 Euro zahlen.
- Auch jemand, der nicht gleich losfährt, wenn die Ampel auf Grün schaltet, kann Strafe zahlen: bis zu 42 Euro.
- Keine Überraschung ist es, wenn ein Handytelefonat am Steuer um rund 50 Euro teurer wird als gedacht.
- Günstiger ist es, wenn man seine Kinder während einer Fahrpause auf oder neben der Straße spielen lässt. Das schlägt sich eigenartigerweise mit nur 7 Euro Strafe zu Buche.
- Gesetzlich nicht geregelt ist lautes Musikhören, Verhalten der Tiere im Auto, Streit mit der Ehefrau auf der Autobahn. Hier können aber Unfälle fatale Folgen haben.
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Sie erreichen den Autor unter: Vojo Radkovic |
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